Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, alle Unternehmen in der EU direkt zu kontrollieren

Die EU-Kommission soll ermächtigt werden, alle Unternehmen in der EU direkt zu kontrollieren

24.09.2022 – Norbert Häring

24. 09. 2022 | Mit Ihrem Gesetzentwurf für ein „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ plant die EU-Kommission im nicht näher definierten Krisenfall zur obersten Wirtschaftskontrollbehörde der Unternehmen in allen Mitgliedsländern zu werden. Sie will Unternehmen, die sie für krisenrelevant erklärt, vorschreiben können, was sie produzieren und an wen sie es zu liefern haben. Der Demokratie und der Marktwirtschaft in Europa geht das an die Substanz.

Selbstverständlich gibt es gute Gründe, in Krisensituationen mehr Kooperation zu pflegen. Vieles, was die EU-Kommission in ihren Entwurf für ein „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ geschrieben hat, ist in diesem Lichte sinnvoll, wenn und solange man die Abwesenheit von Missbrauchswillen unterstellt, auch Jahrzehnte in die Zukunft.

Das Notfallinstrument ist ein Notstandsgesetz. Und bei Notstandsgesetzen ist zentral, wer darüber entscheidet und wie leicht es ist, einen Notstand auszurufen und die entsprechenden Befugnisse zu aktivieren. Denn wer mehr oder weniger nach Belieben den Notstand erklären kann, hat große Macht, die er missbrauchen kann. Das geplante, nach dem englischen Namen Single Market Emergency Instrument als SMEI abgekürzte EU-Gesetz gibt in dieser Hinsicht mehr als genug Anlass zur Besorgnis.

Grund zum Misstrauen

Dass es die EU nicht so mit der Demokratie hat, wenn gewählte Regierungen von Mitgliedstaaten eine nicht genehme Politik betreiben, haben Griechenland und Italien während der Eurokrise schmerzlich erleben dürfen. Derzeit haben Polen und Ungarn – ob zu Recht oder Unrecht will ich hier nicht diskutieren – großen Ärger mit der EU-Kommission. Sie hat Ungarn den Status eines Rechtsstaats abgesprochen. Das ist nicht ohne Ironie, wurde doch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Europäern vor die Nase gesetzt, nachdem diese vermeintlich zwischen zwei anderen Kandidaten hatten abstimmen dürfen. Derzeit laufen Rechtsstaatsverfahren die zu drastischen Mittelkürzungen führen könnten.

Unmittelbar vor Parlamentswahl am 25. September hat Frau von der Leyen den Italienern mit ähnlichen Sanktionen gedroht wie Ungarn und Polen, sollten sie eine EU-kritische rechte Regierung ins Amt wählen. An der US-Universität Princeton sagte sie auf die Frage, ob sie Sorgen wegen der anstehenden Wahl in Italien habe Video (Youtube):

„We will see. If things go in a ‚difficult direction‘ – I have spoken about Hungary and Poland – we have tools.“(Wir werden sehen. Wenn die Dinge in eine schwierige Richtung gehen – ich habe über Ungarn und Polen gesprochen – wir haben Instrumente.)

Schauen wir uns also an, welche Instrumente das Notfallinstrument bieten würde, damit die Kommission mit einer Mehrheit von EU-Staaten unbotmäßige Regierungen entmachten und zurück ins Glied zwingen kann.

Krise kann alles sein, vor allem der Klimawandel

Was eine Krise ist, die den Binnenmarkt bedroht, ist in Artikel 3 des Entwurfs der Verordnung äußerst vage definiert (meine Übersetzung):

„Krise bedeutet einen außergewöhnlichen, unerwarteten und plötzlichen, natürlichen oder menschengemachten Vorfall von außerordentlicher Art und Ausmaß, der innerhalb oder außerhalb der Union stattfindet.“

Also in etwa alles, was nicht jeden zweiten Tag vorkommt. Ähnlich unbestimmt sind fast alle anderen Defintionen, was denen, die den Notstand ausrufen können und mögen, auch große Macht bei der Umsetzung gibt. Schon die Begründung der Kommission gibt eine Idee von der Vielfalt der Möglichkeiten für Notstände.

Genannt werden neben tatsächlichen oder vermeintlichen Pandemien wie Corona auch anhaltenden Auswirkungen des Klimawandels und der dadurch hervorgerufenen Naturkatastrophen, Verlust an Biodiversität oder wirtschaftliche und geopolitische Instabilität. Das klingt wie Notstand als künftige Normalsituation.

Weil die Kommission den Klimawandel selbst in einer Presseerklärung vom 19. September und ausführlicher im Verordnungsentwurf besonders herausstellt, wollen wir beispielhaft annehmen, die Kommission und genügend Mitgliedstaaten machten sich die Sichtweise z.B. der Fridays-for-Future-Bewegung zu eigen, dass der Klimawandel eine menscheitsbedrohende Krise ist, die mit radikalen Maßnahmen bewältigt werden muss. Es soll hier nicht darum gehen, ob das richtig wäre, nur darum, was die EU-Kommission mit den Notstandsbefugnissen machen kann, die sie dann – wohl recht dauerhaft – bekäme.

Erklären kann den Notstand laut Verordnungsentwurf eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat (der Regierungen)  zusammen mit der Kommission. Das sind derzeit mindestens 15 Mitgliedsregierungen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Einwohner der EU repräsentieren. Eine mögliche, unbotmäßige Ländergruppe wie z.B. Ungarn, Polen und Italien, die den Kampf gegen den Klimawandel weniger ernst und den materiellen Wohlstand ihrer Bevölkerungen ernster nehmen, könnte überstimmt werden.

Der Notfall wird für höchstens sechs Monate ausgerufen, kann dann aber unbegrenzt für jeweils weitere sechs Monate verlängert werden.

Aber schon bevor der Notfall festgestellt wird, kann sich die EU-Kommission im „Überwachungsmodus“ bereits Notstandsbefugnisse verschaffen. Den Überwachungsmodus wegen einer drohenden Krise kann die Kommission nach Artikel 9 selbst feststellen. Sie braucht dazu weder Parlament noch Rat.

Durchregieren in die Wirtschaft der Mitgliedstaaten

Schon im selbst erklärten Überwachungsmodus, kann die Kommission den Mitgliedsländern Ziele für die Bevorratung von krisenrelevanten Gütern setzen. Sollten Mitgliedsländer diese Ziele nicht erreichen (wollen), kann sie nach Artikel 12 mit Unterstützung einer einfachen Mehrheit von 14 Mitgliedsländern aus den Zielen bindende Vorgaben machen. Gibt es also im Rat keine qualifizierte Mehrheit für die Ausrufung des Binnenmarktnotfalls, können Kommission und eine einfache Ratsmehrheit über den Überwachungsmodus drastisch in die Mitgliedsländer hineinregieren.

Man kann hier an Lebensmittel oder Atemschutzmasken oder Jodtabletten denken, aber auch, in unserem Beispielfalls des Kampfes gegen eine Klimakrise, an alles, was für einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien oder zur Vorbereitung auf mögliche Stromausfälle und Gasknappheit oder Lebensmittelknappheit für nötig befunden wird.

Zu den Kompetenzen der Kommission schon im Überwachungsmodus gehört es auch, von den Unternehmen in Mitgliedsstaaten Informationen über Lieferketten, Produktionspläne und -kapazitäten von krisenrelevanten Gütern einzuholen.

Ist der Notfall erklärt, kann es richtig zur Sache gehen. Dann kann die Kommission nach Artikel 24 bis 28 – nach Erlass einer entsprechenden Durchführungsverordnung – die Unternehmen an den Regierungen vorbei auffordern, „vorrangigen Bestellungen“ krisenrelevanter Waren und Produkte nachzukommen, die ihnen von der Kommission übermittelt werden. Die Kommission darf dann also Unternehmen vorschreiben, was sie zu produzieren und an wen sie es (vorrangig) zu liefern haben. Bei Nichtbefolgung kann sie Geldstrafen verhängen.

Im Krisenfall müssen die Regierungen der Kommission nach Artikel 19 alle Maßnahmen, die die freie Bewegung von Personen, Waren, Dienstleistungen oder Unternehmen in der EU beschränken, der Kommission anzeigen, die dann zehn Tage – oder, wenn sie es für nötig erklärt auch 30 Tage – Zeit hat, diese zu prüfen, bevor sie in Kraft treten dürfen.

Stellen wir uns vor, es kommt wegen der Klimakrise oder der Maßnahmen dagegen zu einer Knappheit wichtiger Nahrungsmittel. Die Kommission kann es den Regierungen unmöglich machen, darauf selbst zu reagieren, weil sie die Kontrolle über die Produktion der betreffenden Krisengüter übernehmen und den Regierungen außerdem Exportverbote untersagen kann, und alles andere, was sie vielleicht unternehmen möchten, um eine ausreichende und faire Verteilung der knappen Güter zu gewährleisten.

Die EU-Kommission hätte dann de facto die Regierung übernommen. Sie kann das nach derzeitigem Stand natürlich nur mit der Unterstützung einer Mehrheit der Regierungen tun. Aber wenn die Regierungen unterschiedliche Vorstellungen über das richtige Vorgehen haben, kann die Mehrheit den anderen ihren Willen aufzwingen und bei der Minderheit durchregieren.

Fazit

Hier muss dringend breite EU-weite Öffentlichkeit hergestellt werden, damit ein toesender Proteststurm sich erheben kann.

 

Ich danke dem Leser, die mich über einen guten Artikel von Dagmar Henn auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht hat.

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Selbstverständlich gibt es gute Gründe, in Krisensituationen mehr Kooperation zu pflegen. Vieles, was die EU-Kommission in ihren Entwurf für ein „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“ geschrieben hat, ist in diesem Lichte sinnvoll, wenn und solange man die Abwesenheit von Missbrauchswillen unterstellt, auch Jahrzehnte in die Zukunft.

Das Notfallinstrument ist ein Notstandsgesetz. Und bei Notstandsgesetzen ist zentral, wer darüber entscheidet und wie leicht es ist, einen Notstand auszurufen und die entsprechenden Befugnisse zu aktivieren. Denn wer mehr oder weniger nach Belieben den Notstand erklären kann, hat große Macht, die er missbrauchen kann. Das geplante, nach dem englischen Namen Single Market Emergency Instrument als SMEI abgekürzte EU-Gesetz gibt in dieser Hinsicht mehr als genug Anlass zur Besorgnis.

Grund zum Misstrauen

Dass es die EU nicht so mit der Demokratie hat, wenn gewählte Regierungen von Mitgliedstaaten eine nicht genehme Politik betreiben, haben Griechenland und Italien während der Eurokrise schmerzlich erleben dürfen. Derzeit haben Polen und Ungarn – ob zu Recht oder Unrecht will ich hier nicht diskutieren – großen Ärger mit der EU-Kommission. Sie hat Ungarn den Status eines Rechtsstaats abgesprochen. Das ist nicht ohne Ironie, wurde doch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Europäern vor die Nase gesetzt, nachdem diese vermeintlich zwischen zwei anderen Kandidaten hatten abstimmen dürfen. Derzeit laufen Rechtsstaatsverfahren die zu drastischen Mittelkürzungen führen könnten.

Unmittelbar vor Parlamentswahl am 25. September hat Frau von der Leyen den Italienern mit ähnlichen Sanktionen gedroht wie Ungarn und Polen, sollten sie eine EU-kritische rechte Regierung ins Amt wählen. An der US-Universität Princeton sagte sie auf die Frage, ob sie Sorgen wegen der anstehenden Wahl in Italien habe Video (Youtube):

„We will see. If things go in a ‚difficult direction‘ – I have spoken about Hungary and Poland – we have tools.“(Wir werden sehen. Wenn die Dinge in eine schwierige Richtung gehen – ich habe über Ungarn und Polen gesprochen – wir haben Instrumente.)

Schauen wir uns also an, welche Instrumente das Notfallinstrument bieten würde, damit die Kommission mit einer Mehrheit von EU-Staaten unbotmäßige Regierungen entmachten und zurück ins Glied zwingen kann.

Krise kann alles sein, vor allem der Klimawandel

Was eine Krise ist, die den Binnenmarkt bedroht, ist in Artikel 3 des Entwurfs der Verordnung äußerst vage definiert (meine Übersetzung):

„Krise bedeutet einen außergewöhnlichen, unerwarteten und plötzlichen, natürlichen oder menschengemachten Vorfall von außerordentlicher Art und Ausmaß, der innerhalb oder außerhalb der Union stattfindet.“

Also in etwa alles, was nicht jeden zweiten Tag vorkommt. Ähnlich unbestimmt sind fast alle anderen Defintionen, was denen, die den Notstand ausrufen können und mögen, auch große Macht bei der Umsetzung gibt. Schon die Begründung der Kommission gibt eine Idee von der Vielfalt der Möglichkeiten für Notstände.

Genannt werden neben tatsächlichen oder vermeintlichen Pandemien wie Corona auch anhaltenden Auswirkungen des Klimawandels und der dadurch hervorgerufenen Naturkatastrophen, Verlust an Biodiversität oder wirtschaftliche und geopolitische Instabilität. Das klingt wie Notstand als künftige Normalsituation.

Weil die Kommission den Klimawandel selbst in einer Presseerklärung vom 19. September und ausführlicher im Verordnungsentwurf besonders herausstellt, wollen wir beispielhaft annehmen, die Kommission und genügend Mitgliedstaaten machten sich die Sichtweise z.B. der Fridays-for-Future-Bewegung zu eigen, dass der Klimawandel eine menscheitsbedrohende Krise ist, die mit radikalen Maßnahmen bewältigt werden muss. Es soll hier nicht darum gehen, ob das richtig wäre, nur darum, was die EU-Kommission mit den Notstandsbefugnissen machen kann, die sie dann – wohl recht dauerhaft – bekäme.

Erklären kann den Notstand laut Verordnungsentwurf eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat (der Regierungen)  zusammen mit der Kommission. Das sind derzeit mindestens 15 Mitgliedsregierungen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Einwohner der EU repräsentieren. Eine mögliche, unbotmäßige Ländergruppe wie z.B. Ungarn, Polen und Italien, die den Kampf gegen den Klimawandel weniger ernst und den materiellen Wohlstand ihrer Bevölkerungen ernster nehmen, könnte überstimmt werden.

Der Notfall wird für höchstens sechs Monate ausgerufen, kann dann aber unbegrenzt für jeweils weitere sechs Monate verlängert werden.

Aber schon bevor der Notfall festgestellt wird, kann sich die EU-Kommission im „Überwachungsmodus“ bereits Notstandsbefugnisse verschaffen. Den Überwachungsmodus wegen einer drohenden Krise kann die Kommission nach Artikel 9 selbst feststellen. Sie braucht dazu weder Parlament noch Rat.

Durchregieren in die Wirtschaft der Mitgliedstaaten

Schon im selbst erklärten Überwachungsmodus, kann die Kommission den Mitgliedsländern Ziele für die Bevorratung von krisenrelevanten Gütern setzen. Sollten Mitgliedsländer diese Ziele nicht erreichen (wollen), kann sie nach Artikel 12 mit Unterstützung einer einfachen Mehrheit von 14 Mitgliedsländern aus den Zielen bindende Vorgaben machen. Gibt es also im Rat keine qualifizierte Mehrheit für die Ausrufung des Binnenmarktnotfalls, können Kommission und eine einfache Ratsmehrheit über den Überwachungsmodus drastisch in die Mitgliedsländer hineinregieren.

Man kann hier an Lebensmittel oder Atemschutzmasken oder Jodtabletten denken, aber auch, in unserem Beispielfalls des Kampfes gegen eine Klimakrise, an alles, was für einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien oder zur Vorbereitung auf mögliche Stromausfälle und Gasknappheit oder Lebensmittelknappheit für nötig befunden wird.

Zu den Kompetenzen der Kommission schon im Überwachungsmodus gehört es auch, von den Unternehmen in Mitgliedsstaaten Informationen über Lieferketten, Produktionspläne und -kapazitäten von krisenrelevanten Gütern einzuholen.

Ist der Notfall erklärt, kann es richtig zur Sache gehen. Dann kann die Kommission nach Artikel 24 bis 28 – nach Erlass einer entsprechenden Durchführungsverordnung – die Unternehmen an den Regierungen vorbei auffordern, „vorrangigen Bestellungen“ krisenrelevanter Waren und Produkte nachzukommen, die ihnen von der Kommission übermittelt werden. Die Kommission darf dann also Unternehmen vorschreiben, was sie zu produzieren und an wen sie es (vorrangig) zu liefern haben. Bei Nichtbefolgung kann sie Geldstrafen verhängen.

Im Krisenfall müssen die Regierungen der Kommission nach Artikel 19 alle Maßnahmen, die die freie Bewegung von Personen, Waren, Dienstleistungen oder Unternehmen in der EU beschränken, der Kommission anzeigen, die dann zehn Tage – oder, wenn sie es für nötig erklärt auch 30 Tage – Zeit hat, diese zu prüfen, bevor sie in Kraft treten dürfen.

Stellen wir uns vor, es kommt wegen der Klimakrise oder der Maßnahmen dagegen zu einer Knappheit wichtiger Nahrungsmittel. Die Kommission kann es den Regierungen unmöglich machen, darauf selbst zu reagieren, weil sie die Kontrolle über die Produktion der betreffenden Krisengüter übernehmen und den Regierungen außerdem Exportverbote untersagen kann, und alles andere, was sie vielleicht unternehmen möchten, um eine ausreichende und faire Verteilung der knappen Güter zu gewährleisten.

Die EU-Kommission hätte dann de facto die Regierung übernommen. Sie kann das nach derzeitigem Stand natürlich nur mit der Unterstützung einer Mehrheit der Regierungen tun. Aber wenn die Regierungen unterschiedliche Vorstellungen über das richtige Vorgehen haben, kann die Mehrheit den anderen ihren Willen aufzwingen und bei der Minderheit durchregieren.

Fazit

Hier muss dringend breite EU-weite Öffentlichkeit hergestellt werden, damit ein toesender Proteststurm sich erheben kann.

 

Ich danke dem Leser, die mich über einen guten Artikel von Dagmar Henn auf dieses wichtige Thema aufmerksam gemacht hat.

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