Es gibt einen neuen Entwurf des WHO-Pandemievertrags

Es gibt einen neuen Entwurf des WHO-Pandemievertrags

31.03.2024 – Norbert Häring

31. 03. 2024 | Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen neuen Textentwurf für den Pandemievertrag veröffentlicht. Er datiert vom 7. März. Darin sind einige Signalwörter entfernt worden, an denen sich besonders scharfe Kritik entzündet hat. An der problematischen Substanz hat sich dadurch jedoch kaum etwas geändert.

Aus Kapazitätsgründen will ich mich hier darauf beschränken, eine Analyse der Änderungen im neuen Textentwurf durch Hans Michael Rumpelt aus dessen wertvollem Kompendium zum Pandemievertrag und zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) in Auszügen wiederzugeben. Dort nimmt er auch ausführlicher zur Gesamtproblematik des Vertrags Stellung.

“Der Pandemievertrag wird auch als Rahmenvertrag angesehen. Zu diesem würden dann nach und nach konkretere und weitere Regeln beschlossen. Eine solche Erweiterungsmöglichkeit ist mit Artikel 29 “Ammendments” geschaffen.

Beim “Whole-of-governent”-Ansatz ist nun nur noch davon die Rede, dass neben den „communities“ auch andere „relevant stakeholders“ einzubeziehen sind. Der Einschub „including the private sector“ ist gestrichen worden.

Auch beim Zensurthema wurde wohl versucht die Angriffsfläche zu reduzieren. Das war auch nötig: Die bisherigen Vorschläge waren sehr einfach und plakativ auseinanderzunehmen. So ist im Revised Draft nun die Definition zu „infodemic“ entfallen worden. Im Artikel 18 ist jetzt keine Infodemie mehr. Es ist nur noch die Rede von „misinformation or disinformation“. Die werden aber nicht definiert – wo mit klar ist, dass es ein Zensurartikel bleibt. Das martialischere „combat“ wurde durch „countering“ ersetzt – aber nicht durch ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit.”

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Video von Intersubjektiv zur verräterischen Entstehungsgeschichte des Pandemievertrags

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31.03.2024 – Norbert Häring

31. 03. 2024 | Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen neuen Textentwurf für den Pandemievertrag veröffentlicht. Er datiert vom 7. März. Darin sind einige Signalwörter entfernt worden, an denen sich besonders scharfe Kritik entzündet hat. An der problematischen Substanz hat sich dadurch jedoch kaum etwas geändert.

Aus Kapazitätsgründen will ich mich hier darauf beschränken, eine Analyse der Änderungen im neuen Textentwurf durch Hans Michael Rumpelt aus dessen wertvollem Kompendium zum Pandemievertrag und zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) in Auszügen wiederzugeben. Dort nimmt er auch ausführlicher zur Gesamtproblematik des Vertrags Stellung.

“Der Pandemievertrag wird auch als Rahmenvertrag angesehen. Zu diesem würden dann nach und nach konkretere und weitere Regeln beschlossen. Eine solche Erweiterungsmöglichkeit ist mit Artikel 29 “Ammendments” geschaffen.

Beim “Whole-of-governent”-Ansatz ist nun nur noch davon die Rede, dass neben den „communities“ auch andere „relevant stakeholders“ einzubeziehen sind. Der Einschub „including the private sector“ ist gestrichen worden.

Auch beim Zensurthema wurde wohl versucht die Angriffsfläche zu reduzieren. Das war auch nötig: Die bisherigen Vorschläge waren sehr einfach und plakativ auseinanderzunehmen. So ist im Revised Draft nun die Definition zu „infodemic“ entfallen worden. Im Artikel 18 ist jetzt keine Infodemie mehr. Es ist nur noch die Rede von „misinformation or disinformation“. Die werden aber nicht definiert – wo mit klar ist, dass es ein Zensurartikel bleibt. Das martialischere „combat“ wurde durch „countering“ ersetzt – aber nicht durch ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit.”

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