Facebooks Zensuralgorithmus läuft weiter Amok gegen Regierungskritik

Facebooks Zensuralgorithmus läuft weiter Amok gegen Regierungskritik

19.04.2024 – Norbert Häring

19. 04. 2024 | Die öffentlich-private Zensurpartnerschaft gegen regierungskritische Inhalte im Netz arbeitet auf Hochtouren. Ein weiteres Mal hat Facebook die Weiterverbreitung eines völlig harmlosen, regierungskritischen Beitrags von mir unterbunden, wieder mit der absurden Begründung des Verdachts auf Gewaltdarstellungen. Diesmal war es ein Beitrag über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dass der Zensuralgorithmus von Facebook nicht nach Gewalt, sondern nach etwas ganz anderem sucht, macht die Zusammenschau der ausgebremsten Beiträge überdeutlich.

Leser M. Mosebach informierte mich dankenswerterweise darüber, dass Facebook einen Beitrag “heruntergestuft” hat, mit dem er meinen Bericht über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterverbreiten wollte. Dieses hatte geurteilt, dass Kritik an den Regierenden in besonderem Maße durch die Meinungsfreiheit geschützt ist:

Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie
17. 04. 2024 | Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden äußert.

“Heruntergestuft” bedeutet, dass Facebook dafür sorgt, dass nur wenige Follower den betreffenden Beitrag zu Gesicht bekommen. Die abseitige Begründung: Verdacht auf Gewaltdarstellungen oder drastische Inhalte. Dass Herr Mosebach ohnehin nur wenige Dutzend Follower hat, scheint den Zensur-Algorithmus nicht abzuhalten.

Zuvor traf das einen anderen harmlosen Beitrag von mir, bzw. den Facebook Beitrag, mit dem dieser weiterverbreitet werden sollte. Darin ging es um einen 2020 von der taz nachträglich gelöschten Gastbeitrag zu Corona, der sich im nachhinein als sehr hellsichtig herausgestellt hat:

Wie Maß und Vernunft in der Corona-Zeit wegzensiert wurden
18. 03. 2024 | Die grünennahe Tageszeitung taz veröffentlichte 2020 einen Debattenbeitrag von Epidemiologen, der nach heutigem Wissensstand sehr hellsichtig war. Sie löschte ihn vier Monate später kommentarlos, weil er zu stark beachtet wurde. Da der Vorgang so symptomatisch dafür ist, wie besonnene Stimmen ausgegrenzt und zensiert wurden, will ich den gelöschten Beitrag hier noch einmal publizieren. Er zeigt auch, was man damals schon wissen konnte, wenn man wollte.

Außerdem wurde ich auf einen Beitrag von Multipolar aufmerksam, dessen Verbreitung Facebook mit der gleichen absurden Begründung unterbunden hat. Darin setzte sich das Magazin mit Unterstellungen auseinander, es sei “rechts” und “verschwörungstheoretisch”. Diese Klassifizierung hatten ideologisch gefestigte Medien bei der Berichterstattung über die von Multipolar freigeklagten RKI-Protokolle gemeint, einflechten zu müssen:

In eigener Sache: Warum Journalismus keine Verschwörungstheorie und Multipolar kein „rechtes“ Magazin ist
Die von Multipolar freigeklagten RKI-Protokolle haben eine breite politische Debatte zur Aufarbeitung der Corona-Zeit in Gang gesetzt. Einige Medien versuchen nun, unsere Glaubwürdigkeit anzugreifen. Multipolar sei „rechts“ oder „verschwörungstheoretisch“, so etwa der SPIEGEL und die Süddeutsche Zeitung. Eine Erwiderung.

Dieselbe völlig unpassende Begründung gab Facebook für das Ausbremsen eines Beitrags eines Lesers dieses Blogs, in dem dieser sich rüber eine Zeitungsmeldung mit der Überschrift „Der Wahl von Putin fehlte alles, was eine demokratische Wahl ausmacht“ mokierte. Über Fotos von Putin und von der Leyen setzte er die ironische Feststellung: „Also wirklich! Das geht gar nicht! Das soll eine demokratische Wahl sein? Der Sieger steht von vorneherein fest.“

Auch in diesem textarmen Beitrag keine Spur von Gewalt oder Extremismus.

Was die Beiträge gemeinsam haben

Es ist jeweils offenkundig, das es für einen verständigen Menschen oder eine auch nur halbwegs funktionierende Software keinerlei Grund gibt, in diesen Beiträgen Gewaltdarstellungen oder drastische Inhalte zu vermuten. Das tut das Facebook-Zensurprogramm aber, wenn auch auf indirekte Weise. Der Hinweis lautet wörtlich:

„Unsere Technologie hat gezeigt, dass dieser Beitrag anderen Beiträgen ähnelt, die gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu „Gewaltdarstellende und drastische Inhalte“ verstoßen. Auf Facebook ist es nicht erlaubt, Inhalte zu teilen, die drastische Gewalt zeigen.”

Facebooks-Zensurprogramm vergleicht also angeblich neue Beiträge mit solchen, die wegen Gewaltdarstellungen oder drastischen Inhalten gesperrt wurden. Wenn Gemeinsamkeiten ein gewisses Maß überschreiten, unterstellt das Programm, dass vermutlich auch in den aktuellen Beiträgen Gewaltdarstellungen oder drastische Inhalte zu finden sind.

Das Problem ist, dass es so gut wie nichts gibt, was dafür spricht, dass in den zensierten Beiträgen Gewaltdarstellungen zu finden sind. Entsprechend kann es auch kaum relevante Gemeinsamkeiten mit Beiträgen geben, die zu Recht wegen Gewaltdarstellungen ausgebremst oder gelöscht wurden.

Es gibt aber eine Gemeinsamkeit der ausgebremsten Beiträge. Sie sind jeweils regierungskritisch und handeln von Zensur und anderen Formen von intransparentem oder manipulativem Regierungshandeln.

Daher ist davon auszugehen, dass die Begründung “Gewaltdarstellung oder drastische Inhalte” vorgeschoben ist, weil die wahre Begründung “Regierungskritik” nicht offengelegt werden soll. Besonders bemerkenswert ist daher, dass Facebook ausgerechnet einen Beitrag zensiert, in dem es darum geht, dass das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass auch drastische Kritik an der Regierung von der Meinungsfreiheit geschützt ist.

Das dürfte nicht auf Facebooks Eigeninitiative hin geschehen, sondern Ergebnis des Drucks der Regierungen u.a. in Washington, Brüssel und Berlin sein, “schädliche” Inhalte, die gesellschaftliche Konflikte anheizen und das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben, an der Verbreitung zu hindern. Der Digital Services Act der EU verlangt das ausdrücklich, wobei “schädlich” nicht voraussetzt, dass ein Inhalt gesetzwidrig ist. Im Zweifel darf man auch davon ausgehen, dass geheimdienstliche und Nato-nahe Institute mitwirken, unter dem Rubrum “Abwehr ausländischer hybrider Kriegsführung”. Denn wenn im Netz konfliktträchtige Thesen verbreitet werden, wird gern unterstellt, dass der Russe die Finger im Spiel hat.

Schlussfolgerung

Der Schleier über der öffentlich-privaten Zensurpartnerschaft gegen regierungskritische Inhalte wird immer dünner und löchriger. Für weite Teile der Bevölkerung ist, Umfragen zufolge, bereits deutlich sichtbar, dass der Bevölkerungswillen weit entfremdete Regierungen zu autokratischen Mitteln greifen, um ihre Macht zu behalten. Eine Grundvoraussetzung für grundlegenden Wandel ist damit zunehmend erfüllt. Hochproblematisch ist allerdings, dass gerade bei denjenigen, die sich für progressiv und links halten, dieser Erkenntnisprozess in der Breite noch nicht in Gang gekommen ist. Das weckt Sorgen hinsichtlich der Richtung des bevorstehenden, grundlegenden Wandels.

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Das Problem ist, dass es so gut wie nichts gibt, was dafür spricht, dass in den zensierten Beiträgen Gewaltdarstellungen zu finden sind. Entsprechend kann es auch kaum relevante Gemeinsamkeiten mit Beiträgen geben, die zu Recht wegen Gewaltdarstellungen ausgebremst oder gelöscht wurden.

Es gibt aber eine Gemeinsamkeit der ausgebremsten Beiträge. Sie sind jeweils regierungskritisch und handeln von Zensur und anderen Formen von intransparentem oder manipulativem Regierungshandeln.

Daher ist davon auszugehen, dass die Begründung “Gewaltdarstellung oder drastische Inhalte” vorgeschoben ist, weil die wahre Begründung “Regierungskritik” nicht offengelegt werden soll. Besonders bemerkenswert ist daher, dass Facebook ausgerechnet einen Beitrag zensiert, in dem es darum geht, dass das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass auch drastische Kritik an der Regierung von der Meinungsfreiheit geschützt ist.

Das dürfte nicht auf Facebooks Eigeninitiative hin geschehen, sondern Ergebnis des Drucks der Regierungen u.a. in Washington, Brüssel und Berlin sein, “schädliche” Inhalte, die gesellschaftliche Konflikte anheizen und das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben, an der Verbreitung zu hindern. Der Digital Services Act der EU verlangt das ausdrücklich, wobei “schädlich” nicht voraussetzt, dass ein Inhalt gesetzwidrig ist. Im Zweifel darf man auch davon ausgehen, dass geheimdienstliche und Nato-nahe Institute mitwirken, unter dem Rubrum “Abwehr ausländischer hybrider Kriegsführung”. Denn wenn im Netz konfliktträchtige Thesen verbreitet werden, wird gern unterstellt, dass der Russe die Finger im Spiel hat.

Schlussfolgerung

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