Frankfurter Behörden verhängen willkürliche Seuchenmaßnahmen und äußern sich nicht dazu

  • 06. Mai 2022

Frankfurter Behörden verhängen willkürliche Seuchenmaßnahmen und äußern sich nicht dazu

06.05.2022 –

 In Hessen gilt seit 29. März die Corona-Basisschutzverordnung, die nur noch für Verkehrsmittel und Gesundheitseinrichtungen eine Maskenpflicht vorsieht. Trotzdem verlangen das Frankfurter Bürgeramt und andere städtische Einrichtungen von allen, die Zutritt wollen oder haben müssen, dass sie sich maskieren. Eine Rechtsgrundlage für dieses seuchenpolitische Agieren der Stadt fehlt. Anfragen dazu werden nicht beantwortet.



Man muss sich in Frankfurt weiterhin wie zu tiefsten Pandemiezeiten morgens um sieben auf der Webseite einloggen, damit man (hoffentlich) einen Termin beim Bürgeramt bekommt. Meiner war um 7:30 Uhr. Mir wurde eingeschärft, dass ich ohne mich mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz zu maskieren, das Gebäude nicht betreten dürfe.

 

Außerdem solle ich keinesfalls mehr als fünf Minuten vor meinem Termin erscheinen, damit im Außenbereich und im Haus keine zu großen Menschenansammlungen entstehen.

 

Den gleichen Termin und die gleiche Aufforderung hatten offenbar etwa 50 weitere Personen bekommen, sodass sich sieben Minuten vor der Öffnung der Türen des Zentralen Bürgeramts um 7:30 Uhr eine Schlange von annährend 100 Metern gebildet hatte. Für Passanten war kaum noch ein Durchkommen.

 

Am Eingang standen tatsächlich zwei Damen Wache und ließen mich nicht durch ohne dass ich eine Maske aufzog. Sie beriefen sich dafür auf das Hausrecht.

 

Zweierlei Recht

 

Hinter den Plexiglasscheiben der Anmeldung für die Terminfreischaltung ging es lockerer zu. Ein Mitarbeiter hatte keine Maske auf, drei trugen sie auf Halbmast mit freier Nase. Der städtische Angestellte zu dessen Schalter ich schließlich aufgerufen wurde, trug keine Maske. Er teilte mir auf Anfrage mit, dass er keine Maske tragen müsse, solange sie hinter der (großen) Plexiglasscheibe säße, aber eine aufziehen müsse, wenn sie aufstehe. Er zeigt durchaus Verständnis für mein Unverständnis, denn vor mir stand ein Stehschild mit dem Hinweis, dass Gesundheit vorgehe, ich deshalb auf dieser Seite der Scheibe eine Maske tragen müsse und man dafür um Verständnis bitte. Leider habe ich kein Verständnis für dummes und willkürliches Staatshandeln ohne Rechtsgrundlage. Er teilte mir außerdem mit, dass diese Hausregeln der Amtsleiter Bürgeramt, Statistik und Wahlen erlassen habe.

 

Wer diese amtsleitende Person ist, konnte ich auf der Seite des Bürgeramts, Statistik und Wahlen nicht finden. Im Impressum für die Statistik findet man Oliver Becker als verantwortlichen Leiter. Ins Amt gebracht wurde Becker vom für das Bürgeramt zuständigen Dezernenten Jan Schneider (CDU), einem ehemaligen Landtagsabgeordneten.

 

Keine rechtliche Basis

 

In der Hessischen Corona-Basisschutzverordnung vom 29. März gibt es keine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenräumen mehr. Ausnahmen sind nur Gesundheitseinrichtungen und Verkehrsmittel. Auf den Netzseiten des Bürgerbüros wird man unter „Corona-Maßnahmen“ auf diese Verordnung verwiesen und bekommt zum Stichwort Maskenpflicht genau dies mitgeteilt.

 

Bei der ausschließlich elektronischen Terminvergabe (Computerbesitz und -kenntnisse sind jetzt offenbar verpflichtend), wird man abweichend davon jedoch darauf hingewiesen, dass man im Bürgeramt, das weder Gesundheitseinrichtung noch Verkehrsmittel ist, eine Maske zu tragen habe. Entsprechende Hinweise stehen auch am Eingang des Bürgeramts.

 

Per Hausrecht anzuordnen, dass Bürger sich maskieren müssen, ist ein Willkürakt ohne rechtliche Basis. Ein Einzelhändler darf das, weil jeder frei ist, seinen Laden zu betreten oder es zu lassen. Aber eine Behörde betritt man auf Basis hoheitlicher Vorgaben. Man hat keine Wahl. Behörden dürften aufgrund ihrer hoheitlichen Befugnisse ohne Rechtsgrundlage nichts tun. Das ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und eine Despotie.

 

Genau aus diesem Grund, wegen fehlender Zuständigkeit für Seuchenschutzmaßnahmen und fehlender Rechztsgrundlage für eine Maskenpflicht, hat das Verwaltungsgericht Gießen gerade die von der Universität Marburg per willkürlicher Allgemeinverfügung verhängte Maskenpflicht für unrechtmäßig erklärt.

 

Offenbar verlassen sich Becker und Schneider darauf, dass Menschen, die einen neuen Personalausweis oder Pass brauchen, schon nicht vorher den Klageweg beschreiten werden, um den nötigen Behördengang unmaskiert erledigen zu können. Ein flexibler Umgang mit dem Recht hat sich ja in Corona-Zeiten eingebürgert, bei Behörden wie bei vielen Gerichten. Vor allem die Verwaltungsgerichte sind notorisch für ihre staatstragenden Urteile.

 

Ich hätte ja im Haus die Maske abziehen und die Türwächterinnen die Polizei holen lassen können, um mich zu entfernen, verbunden mit der Drohung, sie wegen Nötigung anzuzeigen. Aber ich brauche ja einen neuen Pass, in diesen verrückten Zeiten sogar besonders nötig.

 

Keine Antwort auf Anfragen

 

Meine Fragen an die Pressestelle der Stadt nach der Rechtsgrundlage der Maskenpflicht im Bürgeramt und nach einer Begründung für die unterschiedlichen seuchenpolitischen Regeln für Menschen auf gegenüberliegenden Seiten der Plexiglasscheiben im Amt wurde nicht beantwortet. Auch eine Protestmail als Bürger an die Bürgerberatung der Stadt erbrachte nur die Antwort: „Wir haben Ihre Nachricht an das entsprechende Fachamt weitergeleitet und hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.“

 

Es gibt Schlimmeres

 

Mir ist klar, dass das, was das Bürgeramt Frankfurt da treibt, eher harmlos ist, im Vergleich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und den Schikanen für nicht Geimpfte oder nicht Geboosterte, die es gab, und im Verkehrswesen noch gibt.

 

Aber ich möchte mit meinen bescheidenen publizistischen Mitteln dazu beitragen, dass diejenigen, die sich zynisch darauf verlassen, dass die Bürger den Rechtsweg gegen ihre Willkür nicht sinnvoll beschreiten können, sich wenigsten öffentlich verantworten und vielleicht sogar schämen müssen.

Frankfurter Behörden verhängen willkürliche Seuchenmaßnahmen und äußern sich nicht dazu

06.05.2022 –

 In Hessen gilt seit 29. März die Corona-Basisschutzverordnung, die nur noch für Verkehrsmittel und Gesundheitseinrichtungen eine Maskenpflicht vorsieht. Trotzdem verlangen das Frankfurter Bürgeramt und andere städtische Einrichtungen von allen, die Zutritt wollen oder haben müssen, dass sie sich maskieren. Eine Rechtsgrundlage für dieses seuchenpolitische Agieren der Stadt fehlt. Anfragen dazu werden nicht beantwortet.



Man muss sich in Frankfurt weiterhin wie zu tiefsten Pandemiezeiten morgens um sieben auf der Webseite einloggen, damit man (hoffentlich) einen Termin beim Bürgeramt bekommt. Meiner war um 7:30 Uhr. Mir wurde eingeschärft, dass ich ohne mich mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz zu maskieren, das Gebäude nicht betreten dürfe.

 

Außerdem solle ich keinesfalls mehr als fünf Minuten vor meinem Termin erscheinen, damit im Außenbereich und im Haus keine zu großen Menschenansammlungen entstehen.

 

Den gleichen Termin und die gleiche Aufforderung hatten offenbar etwa 50 weitere Personen bekommen, sodass sich sieben Minuten vor der Öffnung der Türen des Zentralen Bürgeramts um 7:30 Uhr eine Schlange von annährend 100 Metern gebildet hatte. Für Passanten war kaum noch ein Durchkommen.

 

Am Eingang standen tatsächlich zwei Damen Wache und ließen mich nicht durch ohne dass ich eine Maske aufzog. Sie beriefen sich dafür auf das Hausrecht.

 

Zweierlei Recht

 

Hinter den Plexiglasscheiben der Anmeldung für die Terminfreischaltung ging es lockerer zu. Ein Mitarbeiter hatte keine Maske auf, drei trugen sie auf Halbmast mit freier Nase. Der städtische Angestellte zu dessen Schalter ich schließlich aufgerufen wurde, trug keine Maske. Er teilte mir auf Anfrage mit, dass er keine Maske tragen müsse, solange sie hinter der (großen) Plexiglasscheibe säße, aber eine aufziehen müsse, wenn sie aufstehe. Er zeigt durchaus Verständnis für mein Unverständnis, denn vor mir stand ein Stehschild mit dem Hinweis, dass Gesundheit vorgehe, ich deshalb auf dieser Seite der Scheibe eine Maske tragen müsse und man dafür um Verständnis bitte. Leider habe ich kein Verständnis für dummes und willkürliches Staatshandeln ohne Rechtsgrundlage. Er teilte mir außerdem mit, dass diese Hausregeln der Amtsleiter Bürgeramt, Statistik und Wahlen erlassen habe.

 

Wer diese amtsleitende Person ist, konnte ich auf der Seite des Bürgeramts, Statistik und Wahlen nicht finden. Im Impressum für die Statistik findet man Oliver Becker als verantwortlichen Leiter. Ins Amt gebracht wurde Becker vom für das Bürgeramt zuständigen Dezernenten Jan Schneider (CDU), einem ehemaligen Landtagsabgeordneten.

 

Keine rechtliche Basis

 

In der Hessischen Corona-Basisschutzverordnung vom 29. März gibt es keine Verpflichtung zum Maskentragen in Innenräumen mehr. Ausnahmen sind nur Gesundheitseinrichtungen und Verkehrsmittel. Auf den Netzseiten des Bürgerbüros wird man unter „Corona-Maßnahmen“ auf diese Verordnung verwiesen und bekommt zum Stichwort Maskenpflicht genau dies mitgeteilt.

 

Bei der ausschließlich elektronischen Terminvergabe (Computerbesitz und -kenntnisse sind jetzt offenbar verpflichtend), wird man abweichend davon jedoch darauf hingewiesen, dass man im Bürgeramt, das weder Gesundheitseinrichtung noch Verkehrsmittel ist, eine Maske zu tragen habe. Entsprechende Hinweise stehen auch am Eingang des Bürgeramts.

 

Per Hausrecht anzuordnen, dass Bürger sich maskieren müssen, ist ein Willkürakt ohne rechtliche Basis. Ein Einzelhändler darf das, weil jeder frei ist, seinen Laden zu betreten oder es zu lassen. Aber eine Behörde betritt man auf Basis hoheitlicher Vorgaben. Man hat keine Wahl. Behörden dürften aufgrund ihrer hoheitlichen Befugnisse ohne Rechtsgrundlage nichts tun. Das ist der Unterschied zwischen einer Demokratie und eine Despotie.

 

Genau aus diesem Grund, wegen fehlender Zuständigkeit für Seuchenschutzmaßnahmen und fehlender Rechztsgrundlage für eine Maskenpflicht, hat das Verwaltungsgericht Gießen gerade die von der Universität Marburg per willkürlicher Allgemeinverfügung verhängte Maskenpflicht für unrechtmäßig erklärt.

 

Offenbar verlassen sich Becker und Schneider darauf, dass Menschen, die einen neuen Personalausweis oder Pass brauchen, schon nicht vorher den Klageweg beschreiten werden, um den nötigen Behördengang unmaskiert erledigen zu können. Ein flexibler Umgang mit dem Recht hat sich ja in Corona-Zeiten eingebürgert, bei Behörden wie bei vielen Gerichten. Vor allem die Verwaltungsgerichte sind notorisch für ihre staatstragenden Urteile.

 

Ich hätte ja im Haus die Maske abziehen und die Türwächterinnen die Polizei holen lassen können, um mich zu entfernen, verbunden mit der Drohung, sie wegen Nötigung anzuzeigen. Aber ich brauche ja einen neuen Pass, in diesen verrückten Zeiten sogar besonders nötig.

 

Keine Antwort auf Anfragen

 

Meine Fragen an die Pressestelle der Stadt nach der Rechtsgrundlage der Maskenpflicht im Bürgeramt und nach einer Begründung für die unterschiedlichen seuchenpolitischen Regeln für Menschen auf gegenüberliegenden Seiten der Plexiglasscheiben im Amt wurde nicht beantwortet. Auch eine Protestmail als Bürger an die Bürgerberatung der Stadt erbrachte nur die Antwort: „Wir haben Ihre Nachricht an das entsprechende Fachamt weitergeleitet und hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben.“

 

Es gibt Schlimmeres

 

Mir ist klar, dass das, was das Bürgeramt Frankfurt da treibt, eher harmlos ist, im Vergleich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und den Schikanen für nicht Geimpfte oder nicht Geboosterte, die es gab, und im Verkehrswesen noch gibt.

 

Aber ich möchte mit meinen bescheidenen publizistischen Mitteln dazu beitragen, dass diejenigen, die sich zynisch darauf verlassen, dass die Bürger den Rechtsweg gegen ihre Willkür nicht sinnvoll beschreiten können, sich wenigsten öffentlich verantworten und vielleicht sogar schämen müssen.

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