Lauterbach lässt Kabinettsbeschluss zu Impfstoffvertrag bis 2029 verkünden, den es offenbar noch gar nicht gibt

Lauterbach lässt Kabinettsbeschluss zu Impfstoffvertrag bis 2029 verkünden, den es offenbar noch gar nicht gibt

17.03.2022 – Norbert Häring

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Karl Lauterbach vom 16. März heißt es, das Bundeskabinett habe beschlossen, „Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen“ bis 2029 im Volumen von knapp 3 Mrd. Euro abzuschließen. Die Mitteilung wurde dann gelöscht und als geänderte gemeinsame Mitteilung von BMG und Wirtschaftsministerium neu veröffentlicht. In dieser wird der Kabinettsbeschluss nur angekündigt.

Eine Anfrage an das BMG zu den Hintergründen des Vorgangs läuft.

Die Pressemitteilung des BNG begann folgendermaßen:

"Kabinett beschließt Verträge für Impfstoffversorgung im Pandemiefall

16. März 2022

Heute hat das Kabinett beschlossen, mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abzuschließen. Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau. Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des BMG mit den Unternehmen verhandelt. (…)"

Weiter ging es wie in der geänderten Pressemitteilung mit neuer Überschrift unten (abgerufen am 17.3.). In dieser habe ich geänderte oder neu eingefügte Passagen gefettet. Der Fehler im zweiten Satz, mutmaßlich der fehlende Wortteil „sitzung“, befindet sich im Original. Eine Uhrzeit zur Veröffentlichung der beiden Mitteilungen ist nicht angegeben:

16.03.2022 – Gemeinsame Pressemitteilung – Wirtschaftspolitik


Bundesregierung will Verträge schließen für Impfstoffversorgung im Pandemiefall

Einleitung

Die Bundesregierung beabsichtigt, Verträge mit fünf Unternehmen zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abzuschließen. Das ist in Vorbereitung zur heutigen Kabinett beschlossen worden. Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT. Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des BMG mit den Unternehmen verhandelt. Ein formeller Kabinettsbeschluss zum Sachverhalt erfolgt hierzu schnellst möglich.

Die Verträge gewähren der Bundesregierung im Falle des Andauerns der Covid-19 Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und treffen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir haben die Lehren aus der Corona-Pandemie und der anfänglichen Impfstoffknappheit gezogen: Mit den Verträgen sichern wir die Impfstoffproduktion und -versorgung für die kommenden Jahre und treffen Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Pandemiebekämpfung funktioniert am besten mit entschlossenem Handeln, weitsichtiger Planung und ausreichend Ressourcen. Dieser Einsicht aus den letzten zwei Jahren folgen die heute beschlossenen Verträge. So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit Impfstoff versorgt werden kann.“

Die vor einem Jahr im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Taskforce Impfstoffproduktion unter der Leitung von Dr. Christoph Krupp hat durch die Ausarbeitung der Pandemiebereitschaftsverträge ihr Mandat erfüllt. Das Mandat der Taskforce endet zum 31. März 2022.

Die weitere Verwaltung und das Management übernimmt nun das im Zuge der Pandemie errichtete Zentrum für Pandemieimpfstoffe und -Therapeutika beim Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Im nächsten Schritt werden mit den fünf Unternehmen die Pandemiebereitschaftsverträge unterzeichnet.

Die im Zuge der Corona-Pandemie neu geschaffenen Produktionskapazitäten sollen durch die Pandemiebereitschaftsverträge gesichert werden, so dass auch für die kommenden Jahre schnell und ausreichend Impfstoff verfügbar ist. Hierbei zahlt der Bund den Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein jährliches Bereitschaftsentgelt dafür, dass die Kapazitäten erhalten und im Abruffall zeitnah für die Produktion von ausreichend Impfstoff für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Der Bund rechnet hierbei mit Kosten von bis zu 2,861 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2029.

Die international anschlussfähigen Pandemiebereitschaftsverträge werden einen maßgeblichen Beitrag zu einer sicheren Versorgung Deutschlands mit Impfstoffen aus eigener Produktion leisten. Damit wird mittel- und langfristig auch ein erheblicher Beitrag zur EU-weiten und globalen Impfstoffversorgung geleistet.

Ein formeller Kabinettsbeschluss zum Sachverhalt erfolgt schnellst möglich.“

Man beachte die geheimnisvolle Formulierung im vorletzten Absatz „international anschlussfähige Pandemievorbereitungsverträge“. Dazu demnächst hier mehr.

| Ironie an | Wenigstens werden diese teuer vorgehaltenen Kapazitäten einigermaßen ausgelastet, wenn das Parlament in Kürze eine allgemeine Impf- und regelmäßige Boosterpflicht für die gesamte Bevölkerung beschließen sollte. Sonst würde es die Steuerzahler womöglich noch mehr kosten | Ironie aus | .

Lauterbach lässt Kabinettsbeschluss zu Impfstoffvertrag bis 2029 verkünden, den es offenbar noch gar nicht gibt

17.03.2022 – Norbert Häring

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Karl Lauterbach vom 16. März heißt es, das Bundeskabinett habe beschlossen, „Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen“ bis 2029 im Volumen von knapp 3 Mrd. Euro abzuschließen. Die Mitteilung wurde dann gelöscht und als geänderte gemeinsame Mitteilung von BMG und Wirtschaftsministerium neu veröffentlicht. In dieser wird der Kabinettsbeschluss nur angekündigt.

Eine Anfrage an das BMG zu den Hintergründen des Vorgangs läuft.

Die Pressemitteilung des BNG begann folgendermaßen:

"Kabinett beschließt Verträge für Impfstoffversorgung im Pandemiefall

16. März 2022

Heute hat das Kabinett beschlossen, mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abzuschließen. Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau. Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des BMG mit den Unternehmen verhandelt. (…)"

Weiter ging es wie in der geänderten Pressemitteilung mit neuer Überschrift unten (abgerufen am 17.3.). In dieser habe ich geänderte oder neu eingefügte Passagen gefettet. Der Fehler im zweiten Satz, mutmaßlich der fehlende Wortteil „sitzung“, befindet sich im Original. Eine Uhrzeit zur Veröffentlichung der beiden Mitteilungen ist nicht angegeben:

16.03.2022 – Gemeinsame Pressemitteilung – Wirtschaftspolitik


Bundesregierung will Verträge schließen für Impfstoffversorgung im Pandemiefall

Einleitung

Die Bundesregierung beabsichtigt, Verträge mit fünf Unternehmen zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abzuschließen. Das ist in Vorbereitung zur heutigen Kabinett beschlossen worden. Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT. Die Taskforce Impfstoffproduktion im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannten Pandemiebereitschaftsverträge in den vergangenen Monaten im Auftrag des BMG mit den Unternehmen verhandelt. Ein formeller Kabinettsbeschluss zum Sachverhalt erfolgt hierzu schnellst möglich.

Die Verträge gewähren der Bundesregierung im Falle des Andauerns der Covid-19 Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen und treffen so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation. Neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten umfassen die Verträge auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir haben die Lehren aus der Corona-Pandemie und der anfänglichen Impfstoffknappheit gezogen: Mit den Verträgen sichern wir die Impfstoffproduktion und -versorgung für die kommenden Jahre und treffen Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Pandemiebekämpfung funktioniert am besten mit entschlossenem Handeln, weitsichtiger Planung und ausreichend Ressourcen. Dieser Einsicht aus den letzten zwei Jahren folgen die heute beschlossenen Verträge. So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit Impfstoff versorgt werden kann.“

Die vor einem Jahr im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Taskforce Impfstoffproduktion unter der Leitung von Dr. Christoph Krupp hat durch die Ausarbeitung der Pandemiebereitschaftsverträge ihr Mandat erfüllt. Das Mandat der Taskforce endet zum 31. März 2022.

Die weitere Verwaltung und das Management übernimmt nun das im Zuge der Pandemie errichtete Zentrum für Pandemieimpfstoffe und -Therapeutika beim Paul-Ehrlich-Institut (ZEPAI) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Im nächsten Schritt werden mit den fünf Unternehmen die Pandemiebereitschaftsverträge unterzeichnet.

Die im Zuge der Corona-Pandemie neu geschaffenen Produktionskapazitäten sollen durch die Pandemiebereitschaftsverträge gesichert werden, so dass auch für die kommenden Jahre schnell und ausreichend Impfstoff verfügbar ist. Hierbei zahlt der Bund den Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein jährliches Bereitschaftsentgelt dafür, dass die Kapazitäten erhalten und im Abruffall zeitnah für die Produktion von ausreichend Impfstoff für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Der Bund rechnet hierbei mit Kosten von bis zu 2,861 Milliarden Euro für die Jahre 2022 bis 2029.

Die international anschlussfähigen Pandemiebereitschaftsverträge werden einen maßgeblichen Beitrag zu einer sicheren Versorgung Deutschlands mit Impfstoffen aus eigener Produktion leisten. Damit wird mittel- und langfristig auch ein erheblicher Beitrag zur EU-weiten und globalen Impfstoffversorgung geleistet.

Ein formeller Kabinettsbeschluss zum Sachverhalt erfolgt schnellst möglich.“

Man beachte die geheimnisvolle Formulierung im vorletzten Absatz „international anschlussfähige Pandemievorbereitungsverträge“. Dazu demnächst hier mehr.

| Ironie an | Wenigstens werden diese teuer vorgehaltenen Kapazitäten einigermaßen ausgelastet, wenn das Parlament in Kürze eine allgemeine Impf- und regelmäßige Boosterpflicht für die gesamte Bevölkerung beschließen sollte. Sonst würde es die Steuerzahler womöglich noch mehr kosten | Ironie aus | .

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