Ohrfeige für Söder vom Bundesverwaltungsgericht

Kaum ein Politiker in Deutschland hat sich derart einen Namen gemacht als Wendehals wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Vom strammen Konservativen, der wegen Franz Josef Strauß in die CSU eingetreten ist, wandelte sich der frühere Redakteur des Bayerischen Rundfunks zu einem politischen Anhängsel von Rotgrün. In der Corona-Politik gab er sich zuerst bundesweit als Einpeitscher und Scharfmacher. Bis er dann als einer der ersten das sinkende Narrenschiff von Karl Lauterbach & Co. verließ und sich plötzlich wieder auf das Grundgesetz besann.

Jetzt bekam der Landesvater, dessen Beliebtheit rund ein Jahr vor der Landtagswahl im Freistaat ungemein geschwunden ist und der wohl nicht zuletzt deshalb den Verfassungsschutz auf die AfD angesetzt hat, eine Ohrfeige aus einem anderen Freistaat: aus Leipzig. Die Richter am dortigen Bundesverwaltungsgericht mussten erstmals darüber entscheiden, ob die strengen Corona-Regeln zu Beginn der Corona-Politik rechtmäßig waren. Und im Fall von Söders Freistaat ist ihr Urteil klar: Die strikte Ausgangssperre, mit der Söder vorgeprescht war, verstieß gegen Recht und Gesetz.

Die Leipziger Richter versuchten sich dabei im Corona-Spagat. Die Kontaktbeschränkungen der Sächsischen Landesregierung zu Beginn der Corona-Maßnahmen seien legal gewesen, die viel strikteren Regeln in Bayern jedoch nicht, entschieden sie am Dienstag. Das höchste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik entschied dabei erstmals in Sachen Corona – bisher lagen nur Urteile aus unteren Instanzen vor. „Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein“, schreibt FOL.

amzn

Bild: IMAGO / Sven Simon

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