Haftstrafe für sexuellen Missbrauch von Kinder-Fotomodels

Haftstrafe für sexuellen Missbrauch von Kinder-Fotomodels

28.09.2022 – the Germanz

Sexueller Missbrauch

KÖLN – Das Kölner Landgericht hat einen Fotografen wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kinder-Fotomodels zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch wegen vierfachen schweren Kindesmissbrauchs schuldig. In den restlichen zwölf angeklagten Fällen zu Lasten von drei weiteren Kinder-Fotomodels ergingen Freisprüche.

Laut Urteil ging der Angeklagte «hochgradig manipulativ» vor und suchte bewusst Kontakt zu vorpubertären Jungen. Er habe mit ihnen Ausflüge in seinem Auto unternommen, Freizeitbäder besucht oder in seiner Wohnung Playstation gespielt. «Alles das, um sich den Kindern körperlich zu nähern», stellte das Gericht fest.

Der Fotograf hatte im Prozess geschwiegen, die Vorwürfe über seine Verteidiger aber bestreiten lassen. Diese hatten wiederholt von einem «Komplott» gegen ihren Mandanten gesprochen. Bei der Urteilsbegründung widersprach die Kammer deutlich: «Es gab keine Verschwörung.» Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

Haftstrafe für sexuellen Missbrauch von Kinder-Fotomodels

28.09.2022 – the Germanz

Sexueller Missbrauch

KÖLN – Das Kölner Landgericht hat einen Fotografen wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kinder-Fotomodels zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch wegen vierfachen schweren Kindesmissbrauchs schuldig. In den restlichen zwölf angeklagten Fällen zu Lasten von drei weiteren Kinder-Fotomodels ergingen Freisprüche.

Laut Urteil ging der Angeklagte «hochgradig manipulativ» vor und suchte bewusst Kontakt zu vorpubertären Jungen. Er habe mit ihnen Ausflüge in seinem Auto unternommen, Freizeitbäder besucht oder in seiner Wohnung Playstation gespielt. «Alles das, um sich den Kindern körperlich zu nähern», stellte das Gericht fest.

Der Fotograf hatte im Prozess geschwiegen, die Vorwürfe über seine Verteidiger aber bestreiten lassen. Diese hatten wiederholt von einem «Komplott» gegen ihren Mandanten gesprochen. Bei der Urteilsbegründung widersprach die Kammer deutlich: «Es gab keine Verschwörung.» Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

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