CSU und Linke geben die Namen und Adressen ihrer Mitglieder an die Gema weiter

CSU und Linke geben die Namen und Adressen ihrer Mitglieder an die Gema weiter

10.04.2024 – Norbert Häring

10. 04. 2024 | Die CSU und die Linke haben sich gegenüber der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (Gema) verpflichtet, eine Liste der Namen und Adressen ihrer Mitglieder an die Gema zu übermitteln und aktuell zu halten. Beide Parteien haben nicht auf die Frage geantwortet, ob sie dafür die Zustimmung der Mitglieder eingeholt haben.

Die Gema veröffentlicht auf Ihrer Netzseite Rahmenverträge mit Preisnachlässen für institutionelle Kunden, sogenannten “Gesamtvertragspartnern”. Dazu gehören auch politische Parteien. Dort ist ein Vertrag mit der CSU in Bayern aus dem Jahr 1976 zu finden. Darin verpflichtet sich die CSU der Gema laufend aktualisierte Listen aller Mitglieder mit deren Adressen zu übermitteln.

Die gemeldeten Mitglieder bekommen von der Gema einen Rabatt von 20% auf die Tantiemen für geschützte Musiktitel, die sie bei von ihnen organisierten Veranstaltungen spielen. Der Vertrag wurde offenbar seit 1976 nicht angepasst, insbesondere nicht um Regelungen zum Datenschutz ergänzt.

Im Vertrag mit der Partei Die Linke aus dem Jahr 2021 ist nicht von allen Mitgliedern, sondern von “berechtigten Mitgliedern” die Rede, also alle Mitglieder, die berechtigt sein sollen, eine Veranstaltung mit Musikdarbietung zu organisieren. Ob das alle Mitglieder sind, oder nur ausgewählte, geht aus dem Vertrag nicht hervor. Die Pressestelle der Linken beantwortete eine entsprechende Anfrage nicht.

Die SPD hat sich im Vertrag von 2019 nur verpflichtet, der Gema die Namen der berechtigten Partei-Gliederungen und von deren Vorsitzenden zu nennen. Ebenso die CDU. Verträge mit Grünen oder der FDP sind in der Liste der Verträge mit Gesamtvertragspartnern nicht zu finden.

Gema wäscht Hände in Unschuld

In den neueren Verträgen der Gema, wie dem mit der Linken finden sich Klauseln zum Datenschutz, darunter:

  • “Die Partei DIE LINKE versichert, dass sämtliche nach diesem Vertrag zu übermittelnden personenbezogenen Daten, insbesondere die Stammdaten der Mitglieder der Partei DIE LINKE, unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere in Vereinbarkeit mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beim Betroffenen erhoben wurden.”
  • “Die Partei DIE LINKE verpflichtet sich, die GEMA von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern, Aufwendungen und sonstigen Verpflichtungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die aus einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen aus Absatz 1 entstehen, freizustellen.”

Die Pressestelle der Linken antwortet nicht auf meine Anfrage, ob die Zustimmung der Mitglieder zur Datenübermittlung eingeholt wurde. Die CSU beantwortete die Anfrage ebenfalls nicht.

Viele andere Organisationen geben Mitgliederdaten weiter

Es gibt abseits der Parteien viele andere Organisationen, die die Namen und Adressen ihrer Mitglieder weitergeben, damit diese Rabatt von der Gema bekommen. Dazu zählt gemäß Vertrag aus dem Jahr 2009 der Augenoptikerverband NRW, gemäß  Vertrag aus dem Jahr 2022 der Bayerische Bauernverband und verschiedene Landesverbände des Bundes der Selbständigen. In den älteren Verträgen ist in der Regel von allen Mitgliedern, in den jüngeren von “berechtigten Mitgliedern” die Rede.

Fazit

Mitglieder der genannten oder auf der Gema-Seite zu findenden Organisationen möchten vielleicht in ihrem Gedächtnis oder ihren Unterlagen nachprüfen, ob eine mögliche Namens- und Adressweitergabe an die Gema bei ihrem Aufnahmeantrag Thema war.

CSU und Linke geben die Namen und Adressen ihrer Mitglieder an die Gema weiter

10.04.2024 – Norbert Häring

10. 04. 2024 | Die CSU und die Linke haben sich gegenüber der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte (Gema) verpflichtet, eine Liste der Namen und Adressen ihrer Mitglieder an die Gema zu übermitteln und aktuell zu halten. Beide Parteien haben nicht auf die Frage geantwortet, ob sie dafür die Zustimmung der Mitglieder eingeholt haben.

Die Gema veröffentlicht auf Ihrer Netzseite Rahmenverträge mit Preisnachlässen für institutionelle Kunden, sogenannten “Gesamtvertragspartnern”. Dazu gehören auch politische Parteien. Dort ist ein Vertrag mit der CSU in Bayern aus dem Jahr 1976 zu finden. Darin verpflichtet sich die CSU der Gema laufend aktualisierte Listen aller Mitglieder mit deren Adressen zu übermitteln.

Die gemeldeten Mitglieder bekommen von der Gema einen Rabatt von 20% auf die Tantiemen für geschützte Musiktitel, die sie bei von ihnen organisierten Veranstaltungen spielen. Der Vertrag wurde offenbar seit 1976 nicht angepasst, insbesondere nicht um Regelungen zum Datenschutz ergänzt.

Im Vertrag mit der Partei Die Linke aus dem Jahr 2021 ist nicht von allen Mitgliedern, sondern von “berechtigten Mitgliedern” die Rede, also alle Mitglieder, die berechtigt sein sollen, eine Veranstaltung mit Musikdarbietung zu organisieren. Ob das alle Mitglieder sind, oder nur ausgewählte, geht aus dem Vertrag nicht hervor. Die Pressestelle der Linken beantwortete eine entsprechende Anfrage nicht.

Die SPD hat sich im Vertrag von 2019 nur verpflichtet, der Gema die Namen der berechtigten Partei-Gliederungen und von deren Vorsitzenden zu nennen. Ebenso die CDU. Verträge mit Grünen oder der FDP sind in der Liste der Verträge mit Gesamtvertragspartnern nicht zu finden.

Gema wäscht Hände in Unschuld

In den neueren Verträgen der Gema, wie dem mit der Linken finden sich Klauseln zum Datenschutz, darunter:

  • “Die Partei DIE LINKE versichert, dass sämtliche nach diesem Vertrag zu übermittelnden personenbezogenen Daten, insbesondere die Stammdaten der Mitglieder der Partei DIE LINKE, unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere in Vereinbarkeit mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beim Betroffenen erhoben wurden.”
  • “Die Partei DIE LINKE verpflichtet sich, die GEMA von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern, Aufwendungen und sonstigen Verpflichtungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die aus einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen aus Absatz 1 entstehen, freizustellen.”

Die Pressestelle der Linken antwortet nicht auf meine Anfrage, ob die Zustimmung der Mitglieder zur Datenübermittlung eingeholt wurde. Die CSU beantwortete die Anfrage ebenfalls nicht.

Viele andere Organisationen geben Mitgliederdaten weiter

Es gibt abseits der Parteien viele andere Organisationen, die die Namen und Adressen ihrer Mitglieder weitergeben, damit diese Rabatt von der Gema bekommen. Dazu zählt gemäß Vertrag aus dem Jahr 2009 der Augenoptikerverband NRW, gemäß  Vertrag aus dem Jahr 2022 der Bayerische Bauernverband und verschiedene Landesverbände des Bundes der Selbständigen. In den älteren Verträgen ist in der Regel von allen Mitgliedern, in den jüngeren von “berechtigten Mitgliedern” die Rede.

Fazit

Mitglieder der genannten oder auf der Gema-Seite zu findenden Organisationen möchten vielleicht in ihrem Gedächtnis oder ihren Unterlagen nachprüfen, ob eine mögliche Namens- und Adressweitergabe an die Gema bei ihrem Aufnahmeantrag Thema war.

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