Falsche Auskunft vom FDP-Abgeordneten und Bahn-Aufsichtsrat Bernd Reuther zu Sparpreistickets

Falsche Auskunft vom FDP-Abgeordneten und Bahn-Aufsichtsrat Bernd Reuther zu Sparpreistickets

21.03.2024 – Norbert Häring

21. 02. 2024 | Ein Leser hatte Bahn-Aufsichtsrat Bernd Reuther gefragt, warum er unterstützt, dass die Bahn keine Sparpreistickets ohne digitale Datenspur mehr abgibt. Er antwortete, dass man nach Auskunft der Bahn solche Fahrkarten im Kundenzentrum auf Papier ausgedruckt und ohne E-Mail-Adresse bekommen könne. Das ist falsch. Entweder die Bahn oder der Abgeordnete sagen die Unwahrheit.

Die Antwort des FDP-Abgeordneten Reuther, der sich auf “Vertreter der Deutschen Bahn” beruft, ist auf Abgeordnetenwatch nachzulesen. Es geht darum, dass die Bahn die Sparpreistickets aus den Automaten genommen hat, wo man sie bisher anonym kaufen konnte, und in den Kundenzentren eine Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer zur Identifizierung verlangt.

Dem Abgeordneten und Aufsichtsrat Reuther sagte die Bahn aber nach dessen Angaben, man brauche keine E-Mail-Adresse anzugeben, um im Kundenzentrum ein Sparpreisticket zu kaufen.

Der ungemein aufgeweckte und hilfreiche Leser fragte jedoch auch bei der grünen Wirtschafts-Staatssekretärin und Bahn-Aufsichtsrätin Anja Hajduk nach, die die Anfrage an die Bahn weiterleitete. Diese gab eine Antwort, die die obige Behauptung Lügen straft: “Bei der Buchung von (Super) Sparpreis-Tickets in unseren Reisezentren ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich, hier erhalten Sie auf Wunsch auch einen Papierausdruck des Tickets. ”

Die volle Antwort von Zentraler Kundendialog – Vorstandsangelegenheiten, Deutsche Bahn AG lautet – in von mir bereits zerpflückten Marketing-Sprech:

“Mit der Umstellung auf digitale Produkte trägt die Deutsche Bahn dem Trend der Digitalisierung in der Gesellschaft Rechnung und kommt dem Wunsch unserer Kund:innen nach mehr Information sowie flexibleren, individuellen Angeboten, Service-Leistungen und Prozessen nach. So werden bereits jetzt vier von fünf Fernverkehrstickets digital erworben.

Mit der Umstellung auf digitale Tickets können wir zum Beispiel notwendige Fahrplanänderungen vor der Reise proaktiv an unsere Fahrgäste kommunizieren. Aber auch während der Fahrt ist eine aktuelle Information zum Beispiel über geplante Anschlüsse oder die aktuelle Wagenreihung möglich.

Bei der Buchung von (Super) Sparpreis-Tickets in unseren Reisezentren ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich, hier erhalten Sie auf Wunsch auch einen Papierausdruck des Tickets. Eine Auswahl von Angeboten, zum Beispiel Flexpreis-Tickets, werden auch weiterhin in der herkömmlichen Papierform erhältlich sein.

Auch bei unseren BahnCards, die wir ab Juni dieses Jahres ebenfalls rein digital ausgeben, werden wir für unsere Kund:innen, die kein Smartphone besitzen, eine Lösung anbieten. Wir werden allen BahnCard-Inhaber:innen im Kundenkonto ein PDF-Dokument bereitstellen, welches als Papierausdruck während der Reise mitgeführt werden kann. Zudem können noch vorhandene Plastikkarten bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit genutzt werden.”

Die künftige Möglichkeit des Papierausdrucks der BahnCard hat die Bahn erst angekündigt, nachdem ihr Vorhaben, Nicht-Smartphone-Nutzer von dem Angebot auszuschließen, auf diesem Blog skandalisiert wurde und ein Hagel von Protest auf die Bahn und die politisch Verantwortlichen einprasselte. Protest kann sich lohnen.

Auf seine zusätzliche Anfrage zum Sparpreisticket an die Staatssekretärin für Digitales und Verkehr und Bahn-Aufsichtsrätin Susanne Henckel bekam der Leser zur Antwort, das Ministerium könne nicht in seinem Sinne auf die im Staatsbesitz befindliche Aktiengesellschaft Bahn einwirken und die Aufsichtsratsmitglieder könnten das auch nicht. Ausführlich:

“Zunächst ist voranzustellen, dass es sich bei der DB AG um eine Aktiengesellschaft handelt, die vom Vorstand gemäß § 76 Absatz 1 Aktiengesetz in eigener unternehmerischer Verantwortung geleitet wird. Er entscheidet eigenständig über alle Fragen der Angebotsgestaltung. Bei der DB AG betrifft dies z. B. Struktur und Umfang der angebotenen Verkehrsleistung, Gestaltung der Fahrpreise, Serviceleistungen, Verkauf und Auskunftssysteme. Hierzu gehört auch die Festlegung des angebotenen Vertriebswegs.

Fahrkarten zum Super Sparpreis und Sparpreis können im Online-Ticket-Verfahren erworben werden. Im personalbedienten Verkauf werden sie ausschließlich als digitale Tickets ausgegeben. Diese Regelung ist Teil der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der DB AG (www.bahn.de/agb).

Die Beförderungsbedingungen unterliegen der Genehmigungspflicht nach § 12 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Eine Genehmigung von Beförderungsbedingungen kann nur versagt werden, wenn diese mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehen. Die Möglichkeit der Ausgabe von Fahrkarten ausschließlich in digitaler Form sieht jedoch insbesondere die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ausdrücklich vor (vgl. Art. 4 der VO (EU) 2021/782 i. V. m. Art. 7 Absatz 5 des Anhang I (CIV)).

Losgelöst von gesetzlich zulässigen Möglichkeiten sollte die Kundenzufriedenheit ein wichtiges Kriterium für jedes Unternehmen darstellen. Es sei jedoch festzustellen, dass der Anteil der Kundinnen und Kunden, welche gar keinen Zugang zur digitalen Welt haben, sehr gering sei. Fahrgäste, die bisher wenig Berührungspunkte mit der digitalen Buchung von Tickets hatten, erhalten in Reisezentren und DB Agenturen eine entsprechende Beratungsleistung und Hilfestellung zur Nutzung des digitalen Tickets. Auf Wunsch erhalten Kundinnen und Kunden das digitale Ticket auch weiterhin ausgedruckt auf Papier.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nicht möglich ist, im Sinne des vorgetragenen Anliegens Einfluss auf die DB AG zu nehmen.”

Dass es Mitgliedern des Aufsichtsrats eines Unternehmens nicht möglich sei, auf ein kundenfreundliches Gebaren der Unternehmensführung hinzuwirken, ist natürlich eine dreiste Falschbehauptung um sich der Verantwortung zu entziehen.

Falsch scheint mir auch die (implizite) Behauptung, die neuen Beförderungsbedingungen der Bahn stünden in Einklang mit den Gesetzen. Entgegen den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zwingt die Bahn ihren Kunden bei Kauf am Schalter Daten ab, nämlich die E-Mail-Adresse, die zur Vertragserfüllung nicht erforderlich sind, und speichert diese. Das sie nicht nötig sind, zeigt sich schon daran, dass man auf die Funktion der Benachrichtigung per Mail oder SMS über Verspätungen etc. verzichten kann, wenn man online Tickets kauft. Zur Vertragserfüllung würde also eine rein freiwillige Angabe einer Mailadresse oder Telefonnummer für Interessenten an der Zusatzleistung genügen.

Fazit

Die Kritik wird ernst genommen, die politisch Verantwortlichen versuchen die Verantwortung von sich wegzuschieben. Die Bahn hat den größten Exzess an Digitalisierungszwang bereits korrigiert. Wenn der Druck hoch bleibt, wenn die Politiker erfahren, dass man ihre Parteien bei solchem Verhalten nicht (mehr) wählen wird und die Bahn erfährt, dass sie viele Menschen als Kunden verlieren wird, lässt sich die beabsichtigte Zwangsdigitalisierung durch Missbrauch des Quasi-Beförderungsmonopols der Bahn aufhalten. Dass das FDP-geführte Verkehrs-Digitalisierungsministerium diesen Plan verfolgt, ist offenkundig und ja schon im Namen angelegt.

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Bei der Buchung von (Super) Sparpreis-Tickets in unseren Reisezentren ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich, hier erhalten Sie auf Wunsch auch einen Papierausdruck des Tickets. Eine Auswahl von Angeboten, zum Beispiel Flexpreis-Tickets, werden auch weiterhin in der herkömmlichen Papierform erhältlich sein.

Auch bei unseren BahnCards, die wir ab Juni dieses Jahres ebenfalls rein digital ausgeben, werden wir für unsere Kund:innen, die kein Smartphone besitzen, eine Lösung anbieten. Wir werden allen BahnCard-Inhaber:innen im Kundenkonto ein PDF-Dokument bereitstellen, welches als Papierausdruck während der Reise mitgeführt werden kann. Zudem können noch vorhandene Plastikkarten bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit genutzt werden.”

Die künftige Möglichkeit des Papierausdrucks der BahnCard hat die Bahn erst angekündigt, nachdem ihr Vorhaben, Nicht-Smartphone-Nutzer von dem Angebot auszuschließen, auf diesem Blog skandalisiert wurde und ein Hagel von Protest auf die Bahn und die politisch Verantwortlichen einprasselte. Protest kann sich lohnen.

Auf seine zusätzliche Anfrage zum Sparpreisticket an die Staatssekretärin für Digitales und Verkehr und Bahn-Aufsichtsrätin Susanne Henckel bekam der Leser zur Antwort, das Ministerium könne nicht in seinem Sinne auf die im Staatsbesitz befindliche Aktiengesellschaft Bahn einwirken und die Aufsichtsratsmitglieder könnten das auch nicht. Ausführlich:

“Zunächst ist voranzustellen, dass es sich bei der DB AG um eine Aktiengesellschaft handelt, die vom Vorstand gemäß § 76 Absatz 1 Aktiengesetz in eigener unternehmerischer Verantwortung geleitet wird. Er entscheidet eigenständig über alle Fragen der Angebotsgestaltung. Bei der DB AG betrifft dies z. B. Struktur und Umfang der angebotenen Verkehrsleistung, Gestaltung der Fahrpreise, Serviceleistungen, Verkauf und Auskunftssysteme. Hierzu gehört auch die Festlegung des angebotenen Vertriebswegs.

Fahrkarten zum Super Sparpreis und Sparpreis können im Online-Ticket-Verfahren erworben werden. Im personalbedienten Verkauf werden sie ausschließlich als digitale Tickets ausgegeben. Diese Regelung ist Teil der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der DB AG (www.bahn.de/agb).

Die Beförderungsbedingungen unterliegen der Genehmigungspflicht nach § 12 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Eine Genehmigung von Beförderungsbedingungen kann nur versagt werden, wenn diese mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehen. Die Möglichkeit der Ausgabe von Fahrkarten ausschließlich in digitaler Form sieht jedoch insbesondere die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr ausdrücklich vor (vgl. Art. 4 der VO (EU) 2021/782 i. V. m. Art. 7 Absatz 5 des Anhang I (CIV)).

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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nicht möglich ist, im Sinne des vorgetragenen Anliegens Einfluss auf die DB AG zu nehmen.”

Dass es Mitgliedern des Aufsichtsrats eines Unternehmens nicht möglich sei, auf ein kundenfreundliches Gebaren der Unternehmensführung hinzuwirken, ist natürlich eine dreiste Falschbehauptung um sich der Verantwortung zu entziehen.

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Fazit

Die Kritik wird ernst genommen, die politisch Verantwortlichen versuchen die Verantwortung von sich wegzuschieben. Die Bahn hat den größten Exzess an Digitalisierungszwang bereits korrigiert. Wenn der Druck hoch bleibt, wenn die Politiker erfahren, dass man ihre Parteien bei solchem Verhalten nicht (mehr) wählen wird und die Bahn erfährt, dass sie viele Menschen als Kunden verlieren wird, lässt sich die beabsichtigte Zwangsdigitalisierung durch Missbrauch des Quasi-Beförderungsmonopols der Bahn aufhalten. Dass das FDP-geführte Verkehrs-Digitalisierungsministerium diesen Plan verfolgt, ist offenkundig und ja schon im Namen angelegt.

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