Verfassungsgericht hält  Stand jetzt  die Wiederholung der Berlin-Wahl für erforderlich

Verfassungsgericht hält Stand jetzt die Wiederholung der Berlin-Wahl für erforderlich

28.09.2022 – the Germanz

Wahl zum Abgeordnetenhaus

BERLIN – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben. Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.

Das oberste Berliner Gericht überprüft gut ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus deren Gültigkeit. Der frühere Berliner FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe hatte den Skandal um eine Fülle von Unregelmäßigkeiten mit aufgedeckt – er selbst kandidierte bei der Skandal-Wahl als spitzenkandidat der Freien Wähler in Berlin – und die Aufklärung vorangetrieben. Und trotzdem wird ausgerechnet Luthes Einspruch gegen die Wahl vom Verfassungsgericht nicht verhandelt.

Der Berliner „Tagesspiegel“ schreibt dazu:

„Über die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Umgangs mit den Akten gibt es unterschiedliche Auffassungen, und beim Namen Luthe rollen Abgeordnete parteiübergreifend mit den Augen. Doch das spielt für die entscheidende Frage keine Rolle, denn die lautet:

Hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs in ihrer ‚dienstlichen Stellungnahme‘, die zur Ablehnung des Befangenheitsantrags führte, die Wahrheit gesagt?““

Die mündliche Verhandlung am heutigen Mittwoch gilt als wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021. Eine Entscheidung noch am Mittwoch wird nicht erwartet, ist aber theoretisch möglich.

Am 26. September 2021 wurden in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei gab es massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten.

Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Verfassungsgericht hält Stand jetzt die Wiederholung der Berlin-Wahl für erforderlich

28.09.2022 – the Germanz

Wahl zum Abgeordnetenhaus

BERLIN – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben. Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen – sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.

Das oberste Berliner Gericht überprüft gut ein Jahr nach der von Pannen überschatteten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus deren Gültigkeit. Der frühere Berliner FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe hatte den Skandal um eine Fülle von Unregelmäßigkeiten mit aufgedeckt – er selbst kandidierte bei der Skandal-Wahl als spitzenkandidat der Freien Wähler in Berlin – und die Aufklärung vorangetrieben. Und trotzdem wird ausgerechnet Luthes Einspruch gegen die Wahl vom Verfassungsgericht nicht verhandelt.

Der Berliner „Tagesspiegel“ schreibt dazu:

„Über die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Umgangs mit den Akten gibt es unterschiedliche Auffassungen, und beim Namen Luthe rollen Abgeordnete parteiübergreifend mit den Augen. Doch das spielt für die entscheidende Frage keine Rolle, denn die lautet:

Hat die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs in ihrer ‚dienstlichen Stellungnahme‘, die zur Ablehnung des Befangenheitsantrags führte, die Wahrheit gesagt?““

Die mündliche Verhandlung am heutigen Mittwoch gilt als wichtiger Schritt bei der politischen und juristischen Aufarbeitung der Versäumnisse am 26. September 2021. Eine Entscheidung noch am Mittwoch wird nicht erwartet, ist aber theoretisch möglich.

Am 26. September 2021 wurden in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Dabei gab es massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten.

Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten vor, über vier davon soll zunächst verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

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